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Externer betrieblicher Datenschutzbeauftragter
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Wir stellen Ihnen den fachkundigen Datenschutzbeauftragten!
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5 Säulen für effektiven Datenschutz
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Ihre Vorteile:
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Vermeidung von Haftung-Risiken. |
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Keine Weiterbildungskosten. |
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Keine Interessenskollisionen. |
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Kein erhöhter Kündigungsschutz wie bei internen Mitarbeiter. |
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Richtiges Umsetzen der gesetzlichen Vorgaben. |
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Kalkulierbare Kosten durch Beratervertrag. |
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Effektive Umsetzung. |
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Wettbewerbsvorteil durch Vertrauens- und Imagegewinn bei Kunden. |
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Keine Betriebsblindheit. |
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Kompetenter Ansprechpartner. |
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Grundlage:
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Am 24.10.95 ist die EU Richtlinie "Zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr" verabschiedet worden. Einige wesentlichen Grundsätze der EU Richtlinie finden Sie hier.
EU Richtlinien müssen innerhalb von 3 Jahren von den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden. Das überarbeitete Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) muss seit dem 22.05.04 von den öffentlichen und nicht-öffentliche Stellen (natürliche, juristische Personen und Gesellschaften und andere Personenvereinigungen des privaten Rechts) umgesetzt werden.
Nachdem BDSG benötigen alle Unternehmen, die mehr als 9 Mitarbeiter mit der automatisierten personenbezogenen Datenverarbeitung beschäftigen, oder Daten verarbeiten die der Vorabkontrolle unterliegen, einen Datenschutzbeauftragten.
Außerdem müssen Unternehmen die personenbezogene Daten automatisiert erheben, verarbeiten oder nutzen mindestens:
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die technischen und organisatorischen Maßnahmen erfüllen(§ 9 BDSG + Anlagen). |
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ein Verfahrensverzeichnis für „Jedermann“ führen (§ 4g Abs. 2 BDSG). |
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ein internes Verarbeitungsverzeichnis führen. |
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die Mitarbeiter gemäß § 5 BDSG auf die Verschwiegenheit verpflichten. |
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die Mitarbeiter in die richtige Anwendung des Datenschutzes einweisen. |
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Der Datenschutzbeauftragte (DSB) muß die Vorschriften der Datenschutzgesetze des Bundes und der Länder und alle anderen den Datenschutz betreffenden Rechtsvorschriften anwenden können. Er ist IT-Experte. Er muss zuverlässig sein und darf nicht im Konflikt mit anderen Tätigkeiten im Betrieb stehen. Daher schließen sich folgende Gruppen aus: Geschäftführung, Verwandtschaft, Personalleiter, EDV Leiter, externe IT Systembetreuer/Dienstleister. Ein nicht fachkundiger DSB gilt als nicht bestellt! So drohen Ordnungswidrigkeiten nach § 43 Abs. 1 BDSG mit einer Geldbuße bis zu 50.000,- Euro bzw. nach § 43 Abs. 2 BDSG mit 300.000,- Euro
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Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!
Ihr
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Schauen Sie mal nach unter www.comteam-dsb.de ...
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Weitere Themen:
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Aktuelles zum Datenschutz
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Unser Vorgehen
Einen Überblick pber das Vorgehen zu gesichertem Datensachutz erhalten Sie auch in der Broschüre:...
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Datenschutzgrundlagen
Grundlage: Am 24.10.95 ist die EU Richtlinie "Zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr" verabschiedet worden. Einige wesentlichen Grundsätze der EU Richtlinie finden Sie hier...
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Datenschutzgesetze
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Personenbezogene Daten
Als personenbezogene Daten werden gemäß 3 Absatz 1 BDSG "Einzelangaben über persönliche und sac...
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Interner vs. Externer DSB
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Geschäftsführung und Datenschutz
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Rechte der Betroffenen
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Arbeitnehmerdatenschutz
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Mitarbeiterdaten im Internet
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Bewerbungsverfahren und Datenschutz
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Personalakteneinsicht
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Häufig gestellte Fragen
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Preisliste Datenschutz
Gültig ab 01. Mai 2010 Preisliste als externer bDSB als pdf-Datei
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Seminare
Wir bieten folgende Schulungen an:
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Datenschutzportal
Das Webinterface des Datenschutzportals ermöglicht Ihnen ein standortunabhängiges und flexibles Datenschutzmanagement und bildet für Sie das "virtuelle" Datenschutzhandbuch in der jeweils aktuellen und gültigen Form.
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