Aufgaben des DSB

Der DSB ist als Instrument der unternehmerischen Selbstkontrolle zu verstehen.
Die Aufgaben des DSB können sich hierbei aus unterschiedlichen Rechtsquellen ergeben, wie dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bzw. Landesdatenschutzgesetz (LDSG), sowie aus Spezialgesetzen wie z.B. dem Sozialgesetzbuch (SGB), Handelsgesetzbuch (HGB), Strafgesetzbuch (StGB).

Seine Aufgabe ist es darauf hinzuwirken, dass die datenschutzrechtlichen Bestimmungen durch den Aufbau einer internen Datenschutzorganisation und durch die Erarbeitung, Pflege und Kontrolle von internen Richtlinien eingehalten werden.


Zu den typischen Aufgaben eines DSB gehören:


Überwachung der ordnungemäßen Anwendung von Programmen, mit deren Hilfe personenbezogene Daten verarbeitet werden sollen. Hierzu gehört auch die Erstellung einen Verfahrensverzeichnisses, welches den Umfang und auch die Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung im Unternehmen dokumentiert. Auch hat er dafür zu sorgen, das sogenannte öffentliche Verfahrensverzeichnis gegenüber „Jedermann“ in geeigneter Weise zur Verfügung zu stellen. (§ 4g BDSG)
Er muss die Personen, welche mit der Verarbeitung personenbezogener Daten tätig sind, mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen vertraut machen. (§4g BDSG) Weiter sorgt er für die Verpflichtung dieser Personen auf das Datengeheimnis. (§5 BDSG)
Der DSB sorgt für die Koordination und Überwachung der technischen und organisatorischen Maßnahmen, die zur Sicherstellung des Datenschutzes erforderlich sind, (§9 BDSG) sowie für die Durchführung der Vorabkontrollen inklusive der schriftlichen Dokumentation.
Er berät die Unternehmensleitung sowie Fachabteilungen in allen Fragen des Datenschutzes. Dies betrifft sowohl die Einführung neuer Programme und Gestaltung von datenschutzgerechten Verträgen und Formularen.
Besonders die Einhaltung des Grundsatzes der Datenvermeidung und Datensparsamkeit in Bezug auf personenbezogene Daten ist durch den DSB sicher zu stellen. Er prüft hierbei insbesondere die Zulässigkeit der Datenerhebung, Verarbeitung, Nutzung und Zweckbindung.
Der DSB hat alle erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu treffen, um sicherzustellen, dass folgende Punkte eingehalten werden:
Zutrittskontrolle
Zugangskontrolle
Zugriffskontrolle
Weitergabekontrolle
Eingabekontrolle
Auftragskontrolle
Verfügbarkeitskontrolle
Trennungsgebot
Der DSB vertritt das Unternehmen gegenüber den Betroffenen und Aufsichtsbehörden
Der DSB ist zur Durchführung von regelmäßigen Audits und zur Berichtserstattung an die Geschäftsleitung verpflichtet.

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Aktuelles zum Datenschutz

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Interner vs. Externer DSB

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Häufig gestellte Fragen

Preisliste Datenschutz Gültig ab 01. Mai 2010 Preisliste als externer bDSB als pdf-Datei

Seminare Wir bieten folgende Schulungen an:

Datenschutzportal Das Webinterface des Datenschutzportals ermöglicht Ihnen ein standortunabhängiges und flexibles Datenschutzmanagement und bildet für Sie das "virtuelle" Datenschutzhandbuch in der jeweils aktuellen und gültigen Form.


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